Mobilitätsfonds der Universität des Saarlandes

Was ist der UniGR-Mobilitätsfonds? Für welche Zwecke kann ich Fahrtkostenzuschüsse erhalten?

Über den Mobilitätsfonds werden Kurzaufenthalte von Studierenden und Doktorand*innen der Universität des Saarlandes an den Partneruniversitäten des Verbunds „Universität der Großregion“ gefördert. Förderfähig sind die folgenden Aufenthalte:

  • Besuch von Lehrveranstaltungen
  • Teilnahme an Konferenzen, Sommerschulen, Workshops, Weiterbildungen oder ähnlichen Veranstaltungen, die von einer UniGR-Partneruniversität oder im Rahmen der „Universität der Großregion“ organisiert werden
  • Besuch der Universitätsbibliotheken (Bitte beachten Sie: Bibliotheksbesuche können pro Studierender/m nur in insgesamt drei Semestern erstattet werden.)
  • Treffen mit dem*der Betreuer*in einer Abschlussarbeit bzw. der Promotion

In welcher Höhe bekomme ich Fahrtkostenzuschüsse gezahlt? Welche Verkehrsmittel darf ich nutzen?

Erstattet werden Fahrtkosten in Höhe der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Expressbus, Bus, jeweils 2. Klasse), wobei die preisgünstigste Verbindung zugrunde gelegt wird. Für Fahrten mit dem PKW wird eine Pauschale von 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer bis maximal zum Höchstbetrag der Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (2. Klasse / preisgünstigste Verbindung) erstattet.

In keinem Fall werden allerdings mehr als die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet.
Erstattet werden können Fahrten von Saarbrücken bzw. von Homburg aus an die Partneruniversitäten und zurück. Gern können Sie uns bei allen Fragen kontaktieren, besonders, wenn die Fahrtdauer unverhältnismäßig zum Preis sein sollte.

Es gelten die folgenden Höchstbeträge pro Fahrt ab Saarbrücken bzw. für die Rückfahrt nach Saarbrücken (Stand Februar 2024):

  • Arlon: 29,10 EUR (Flexpreis Europa, über Luxemburg)
  • Kaiserslautern: 19,80 EUR (Anschlussticket ab/bis Homburg (je 8,70 EUR) + Busfahrt Hbf - Universität (je 2,12 EUR))
  • Lüttich: 67,90 EUR bis 150 EUR (DB), 140,20 EUR (Flexpreis Europa)
  • Luxemburg: Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großherzogtum Luxemburg ist in der zweiten Klasse kostenlos.
  • Metz: 20,40 EUR bis 22,20 EUR (DB und SNCF)
  • Nancy: ab 27,00 EUR (Saar-Lorraine-Tarif), 32,90 EUR (DB und SNCF), 12,99 EUR Flixbus
  • Trier: 26,10 EUR (Anschlussticket ab/bis Saarhölzbach (je 13,10 EUR) + Busfahrt Hbf - Universität (je 3,80 EUR))

Kann ich auch die Kosten für das Semesterticket der Partneruni erstattet bekommen?

Wenn Sie sich an einer Partneruniversität im Rahmen des UniGR-Studierendenstatus einschreiben und das dortige Semesterticket erwerben, werden die Kosten dafür ebenfalls übernommen. Allerdings müssen Sie die entsprechende Anzahl an Fahrten belegen, ansonsten werden die Kosten anteilig erstattet. (Bsp.: Sie erwerben das Semesterticket der TU Kaiserslautern, fahren jedoch nur einmal – erstattet werden 16,40 Euro des Gesamtpreises.)

 

Werden mir auch Kosten für Übernachtungen erstattet?

Lüttich: Bei einem Kurzaufenthalt an der Universität Lüttich wird eine (tatsächlich angefallene und belegte) Übernachtung mit 35 € bezuschusst.

Für die anderen Partneruniversitäten gilt: Ein Zuschuss von 35 € je (tatsächlich angefallener und belegter) Übernachtung wird nur im Falle eines mehrtägigen Aufenthalts gezahlt.

 

Ausschlusskriterien

Falls Sie aus anderer Quelle bereits finanzielle Unterstützung für Ihren Aufenthalt an der betroffenen Partneruniversität beziehen, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen. Wenn Sie ein ganzes Semester an einer Partneruniversität verbringen und/oder in die Partnerregion umgezogen sind, sind Sie ebenfalls ausgeschlossen. Auch wenn Sie im Rahmen des Südwestverbunds einen Teil Ihres Lehramtsstudiums regulär an einer Partneruniversität absolvieren, können wir Ihnen die anfallenden Fahrtkosten leider nicht erstatten.

Wann sollte ich den Antrag stellen? Welche Dokumente benötige ich?

Bitte stellen Sie den Antrag im Vorfeld der Fahrt(en).

Bei wiederkehrenden Fahrten (z. B. dem Besuch einer Vorlesungsreihe) sollte auch eine Bestätigung der Einschreibung bzw. Anmeldung eingereicht werden.

-       Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei einmaligen Fahrten (0,22 MB-PDF-DE)

-       Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei wiederkehrenden Fahrten (0,23 MB-PDF-DE)

Nach dem Aufenthalt sollten Sie die folgenden Dokumente nachreichen:

-       Fahrscheine (sofern Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen) werden im Original benötigt!

-       Mobilitätsbescheinigung

-       Anwesenheitsbescheinigungen (bei wiederkehrenden Fahrten)

Sammelantrag

Dozierende können Sammelanträge (0,23 MB-PDF-DE) für ihre Studierenden stellen (z. B. für den Besuch einer Blockvorlesung an einer Partneruniversität). Auch diese sollten im Vorfeld gestellt werden. Nach dem Aufenthalt sollten die Fahrscheine und Namen der Teilnehmer*innen nachgereicht werden.

Hinweis: Alle erforderlichen Dokumente müssen von uns innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der (ersten) Reise eingereicht werden. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer bitten wir Sie, alle erforderlichen Dokumente spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Antritt der ersten Reise einzureichen.

An wen schicke ich die Dokumente? Wann wird der Zuschuss gezahlt?

Bitte schicken Sie alle Dokumente an den*die UniGR-Referent*in, an die Sie sich auch bei allen Fragen zum Mobilitätsfonds wenden können. Bitte beachten Sie, dass Fahrscheine unbedingt im Original vorliegen müssen.

 

Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie zeitnah eine Antwort. Sofern der Antrag bewilligt wurde, schicken Sie bitte Ihre Bankverbindung an uns, so dass wir die Zahlung des Zuschusses veranlassen können.    

Bitte beachten Sie, dass die Förderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel erfolgt. Für den Fall, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, ist jedoch zu beachten, dass den Antragssteller*innen, die die Anerkennung ihrer an einer Partneruniversität erbrachten Studienleistungen anstreben und über ein „Learning Agreement“ verfügen, Priorität eingeräumt wird.