Mobilitätsfonds der Universität Luxemburg

Was ist der UniGR-Mobilitätsfonds? Für welche Zwecke kann ich Fahrtkostenzuschüsse erhalten?


Über den Mobilitätsfonds werden Kurzaufenthalte von Studierenden und Doktorand*innen der Universität Luxemburg an den Partneruniversitäten des Verbunds „Universität der Großregion“ gefördert. Förderfähig sind die folgenden Aufenthalte:

  • Besuch von Lehrveranstaltungen
  • Teilnahme an Konferenzen, Sommerschulen oder ähnlichen Veranstaltungen, die von einer UniGR-Partneruniversität oder im Rahmen der „Universität der Großregion“ organisiert werden
  • Besuch der Universitätsbibliotheken
  • Nutzung von Forschungsgroßgeräten
  • Treffen mit dem*der Betreuer*in einer Abschlussarbeit


Als Doktorand*in können Sie darüber hinaus Fahrtkostenzuschüsse für die folgenden Zwecke beantragen:
- Teilnahme an einem Seminar, einer Konferenz, einem Workshop oder einer Weiterbildung
- Treffen mit dem*der Betreuer*in bzw. Doktorvater oder -mutter im Rahmen eines gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens („Co-tutelle“).

In welcher Höhe bekomme ich Fahrtkostenzuschüsse gezahlt?

Die Höhe des Zuschusses, welcher in Form einer Pauschale gezahlt wird, ist vom Zielort abhängig:

  • Luxemburg – Kaiserslautern: 49 EUR
  • Luxemburg – Lüttich / Arlon: 24,20 EUR / 12,20 EUR
  • Luxemburg – Metz: 24,10 EUR
  • Luxemburg – Nancy: 31 EUR
  • Luxemburg – Saarbrücken (& Homburg): 23 EUR (& 29,50 EUR)
  • Luxemburg – Trier: 15,20 EUR

Der Höchstbetrag der Zuschüsse beläuft sich auf 450 Euro pro Student*in pro Semester.

Ausschlusskriterien

Wenn Sie aus anderer Quelle bereits finanzielle Unterstützung für Ihren Aufenthalt an der betroffenen Partneruniversität beziehen, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen. Wenn Sie ein ganzes Semester an einer Partneruniversität verbringen und/oder in die Partnerregion umgezogen sind, können Sie ebenfalls keine Fahrtkostenzuschüsse erhalten.
 

Antragsverfahren

Im Vorfeld des Aufenthalts an einer UniGR-Partneruniversität sollten Sie das Antragsformular und die folgenden Dokumente bei dem / der UniGR-Referent*in der Universität Luxemburg einreichen:
 

Hinweis: Bei wiederkehrenden Fahrten (z. B. Besuch von Vorlesungen oder regelmäßigen Treffen mit einem*r Betreuer*in) müssen Sie lediglich ein einziges Antragsformular ausfüllen.
 

Nach dem Aufenthalt sollten Sie die folgenden Dokumente nachreichen:

Der Fahrtkostenzuschuss wird Ihnen auf Grundlage der „Déclaration de frais / Declaration of expenses“ überwiesen, welche wir Sie bitten werden nach Beendigung des Aufenthalts einzureichen. Bei wiederkehrenden Fahrten wird der Zuschuss am Semesterende ausgezahlt.
 

Die Antragsformulare bitte per Post an folgende Adresse senden:

Université du Luxembourg
Campus Belval
Maison du Savoir
UniGR
2, Avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette