Belgien

Promotionsmöglichkeiten in Belgien (franz. Gemeinschaft)

In der französischen Gemeinschaft Belgiens bildet allein die Promotion die dritte Phase der universitären Ausbildung.

Sie beinhaltet die Doktorand*innenausbildung und die Arbeiten für die Anfertigung einer Dissertation. Der akademische Grad Doktor wird nach der Verteidigung einer Dissertation verliehen, durch die der/die künftige Titelinhaber*in seine/ihre Kreativität, seine/ihre Befähigung zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit und zur Verbreitung seiner/ihrer Ergebnisse unter Beweis stellt. Die Prüfung besteht aus:

1. dem eigenständigen Verfassen einer Arbeit in Form einer persönlichen Dissertation oder eines Essays des/der Bewerbers/Bewerberin, das den Nutzen eines kohärenten Ganzen aus Publikationen und Ergebnissen erkennen lässt, deren Autor*in oder Koautor*in der/die Bewerber*in ist,

2. der öffentlichen Vorstellung dieser Arbeit, die ihre Vorzüge, ihre Originalität sowie die Befähigung des/der Bewerbers/Bewerber*in zur allgemeinen wissenschaftlichen Verbreitung herausstellt.

Die Promotionsurkunde schließt somit die akademische Ausbildung sowie die Erfahrung in der Forschung und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen ab. Der Urkunde wird eine ausführliche Bescheinigung über die Doktorand*innenausbildung beigefügt. Die Promotion dauert mindestens 3 Jahre.

Die Graduiertenkollegs

Der/die Doktorand*in steht im Zentrum des Verfahrens. Um in seinem/ihrem Studienbereich die höchste wissenschaftliche Qualifikation zu erlangen und seine/ihre Möglichkeiten zur künftigen beruflichen Integration zu erweitern, trägt der/die Doktorand*in zur Planung seiner/ihrer Ausbildung bei. Er/sie konzentriert seine/ihre Arbeitszeit flexibel auf drei große Schwerpunkte: thematische studienfachspezifische Ausbildung, fächerübergreifende Ausbildung und Schaffung wissenschaftlicher Ergebnisse.

Das Promotionsangebot wird zwischen den Universitäten auf Ebene der französischen Gemeinschaft über den FRS-FNRS organisiert (s. oben). Die Beteiligung an internationalen Hochschulen oder einer entsprechenden Initiative wird selbstverständlich gefördert. Der Forschungsnachwuchs hat so die Gelegenheit, sich zu spezialisieren und sich mit Doktorand*innen, Forschenden und Professor*innen anderer Universitäten zu treffen und auszutauschen.

Bei der Forschungsarbeit werden Doktorand*innen innerhalb der besten Forschungsteams von erfahrenen Professor*innen bzw. Forschenden betreut, die sie lenken und beraten. Die Universität fördert ihre internationale Offenheit durch spezielle Aktionen und Budgets, die auf ihre Teilnahme an Tagungen, Wissenschaftsmissionen und Auslandsaufenthalten ausgerichtet sind.

Die Einschreibung zur Promotion

Der Zulassungsantrag und die Einschreibung zu einer Promotion erfolgen an den Doktorand*innenkollegs der Universitäten entsprechend der an der aufnehmenden Hochschule geltenden Ordnung und dem bisherigen Studienverlauf des/der Bewerbers/Bewerberin.

 

Für die Zulassung zur Promotion müssen Sie mindestens:

  • einen Abschluss in einem Master II-Studiengang vorweisen (120 Credits)
  • einmal während Ihres Masterstudiums besonders aufgefallen sein und sich von der Masse abgehoben haben.

Mehr zu diesem Verfahren erfahren Sie hier.

Die Finanzierung der Promotion

Bereits seit Jahrzehnten sind die Promotionsstipendien in Belgien sozialversicherungspflichtig. Die Universitäten der französischen Gemeinschaft haben die Europäische Charta für Forschende unterzeichnet und wenden deren Grundsätze an, insbesondere bei Doktorand*innen.

Für den Erhalt einer Doktorand*innenstelle stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Eine Assistenzstelle bietet im Allgemeinen die Möglichkeit, die pädagogische Betreuung von Studierenden und eine Forschungstätigkeit zu kombinieren
  • Eine Doktorand*innenstelle, die von der Universität, dem FNRS oder dem FRIA zugeteilt wird und eine Promotion ermöglicht
  • Eine Forschungsstelle als Berufseinsteiger*in oder mit Berufserfahrung über einen Forschungsvertrag unter der Leitung eines Forschungsteams an der ULiège