Universität des Saarlandes

UniGR-Student*in  an der Universität des Saarlandes 

Die Universität des Saarlandes lädt Studierende der Partnerhochschulen in der Großregion dazu ein, ihr Studium um Lehrveranstaltungen in Saarbrücken zu ergänzen. Ein Großteil des Lehrangebots steht Ihnen offen, wenn Sie an der Saar-Uni einfach nur in einzelne Lehrveranstaltungen „hineinschnuppern“ oder auch Prüfungen ablegen wollen, aber keinen Abschluss der Universität des Saarlandes anstreben. Die Einschreibung ist kostenfrei. 

Welche Kurse kann ich besuchen?

Zunächst sollten Sie die Auswahl der Lehrveranstaltung(en) treffen. Über das Vorlesungsverzeichnis der Universität des Saarlandes können gezielt Lehrveranstaltungen ausgewählt werden.

Ein Großteil der Lehrangebote steht Studierenden aus der Großregion offen. Die Universität des Saarlandes hat ihr Studienangebot gemäß den Zugangsmöglichkeiten in drei Kategorien eingeteilt (siehe Übersicht):

  1. Studienfächer, die den Studierenden der Partneruniversitäten prinzipiell offenstehen und für welche die Einschreibung ohne weitere Prüfung durch die Fächer erfolgt (zulassungsfreie Fächer).
  2. Studienfächer, für welche das Studierendensekretariat Studierende erst nach positivem Fachvotum der Fachrichtung (Dekan*in) zulassen und einschreiben kann.
  3. Studienfächer, zu denen keine Zugangsmöglichkeit besteht.

Wie schreibe ich mich ein?

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über die SIM-Portale. Eine Einschreibefrist besteht nicht. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Das Sommersemester startet am 1. April und endet am 30. September. Bitte beachten Sie daher, dass Sie vor Beginn der Vorlesungen eingeschrieben sein sollten, um an den Veranstaltungen des laufenden Semesters teilnehmen zu können.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Immatrikulation beizufügen:

- Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule

- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)

- Krankenversicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse

- ein Passbild im JPG-Format

Rückmeldung zur Zweithörerschaft

Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls ausschließlich über das SIM-Portal.

Sollte Ihre Genehmigung für ein NC-beschränktes Fach nicht die folgenden Semester mit abdecken, benötigen Sie für jedes weitere Semester eine neue Genehmigung. Den entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für Ihre Rückmeldung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Sofern Sie zukünftig eine Änderung Ihrer Zweithörerschaft in eine Ersthörerschaft beabsichtigen, müssen Sie einen erneuten Antrag auf Zulassung (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. einen Änderungsantrag (bei zulassungsfreien Studiengängen) im SIM-Portal stellen. Dann ist die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Bac.) und der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (z.B. DSH-2) vorzulegen. Ohne eine für das beantragte Studium nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in einer Form gemäß den für die Universität des Saarlandes verbindlichen Rechtsvorschriften, ist keine Änderung in eine Ersthörerschaft möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine erneute Zulassung für die Ersthörerschaft erforderlich, die nicht garantiert werden kann.

 

Wann ist eine Einschreibung möglich?

Es besteht keine Einschreibefrist.

Wie kann ich Prüfungen ablegen und mir Studienleistungen anerkennen lassen?

Die UniGR empfiehlt Ihnen, im Vorfeld ein „Learning Agreement“ (siehe UniGR-Muster-LA 1,98 MB-PDF-EN) nach den Vorgaben der Heimathochschule abzuschließen, um die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen sicherzustellen. Eine automatische Anerkennung ist nicht gewährleistet. Bitte kontaktieren Sie die Studiengangsverantwortlichen, um zu überprüfen, ob eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen notwendig ist. Nach erfolgreich erbrachten Studien-/ Prüfungsleistungen stellen die Dozierenden einen Leistungsnachweis aus, auf Basis dessen durch das zuständige Prüfungsamt ein Transcript of Records erstellt wird.

 

Sämtliche administrativen Prozedere (einschließlich zu Kurs- und Prüfungsanmeldung sowie Anerkennung) sind in diesem Schema (110kB-PDF-FR/DE/EN) dargestellt (auf Deutsch, Englisch und Französisch).

Welche Kosten entstehen mir?

Die Einschreibung als UniGR-Zweithörer*in ist kostenfrei.

Während der Einschreibung kann das Studierendensekretariat Auskunft über kostengünstige Tickets für den öffentlichen Verkehr im Saarland geben. Auch der AStA berät gerne über kostengünstige Fahrkarten und Sondertarife für Studierende.

Wie gelange ich zur Universität des Saarlandes?

Hier finden Sie Adressen und allgemeine Angaben über die Anreise zu den verschiedenen Standorten der Universität des Saarlandes.

Kontakt

UniGR

Eva-Maria Hengsbach

+49 (0)681/302-3891
E-Mail: unigr(at)uni-saarland.de

Universität des Saarlandes
Präsidialbüro, Gebäude A 2 3, Zi. 2.16-2.18
66123 Saarbrücken

DEUTSCHLAND

Wenn Sie ein komplettes Studium (mit Abschluss) an der Universität des Saarlandes absolvieren möchten, gelten die jeweiligen Zugangsbedingungen. Wenn Sie im Rahmen von Austauschprogrammen wie Erasmus ein oder mehrere Semester in Saarbrücken verbringen möchten, gelten ebenfalls die üblichen Regelungen.