Luxemburg

Die Doktorandenausbildung in Luxemburg

Mit ihrer Gründung im Jahre 2003 hat die Universität Luxemburg direkt auf das Bologna-System aufgebaut. Die Promotion bildet hier somit die dritte Phase der universitären Ausbildung. Die Vorbereitung zum Erwerb des Doktortitels dauert einschließlich Verteidigung drei Jahre. In Ausnahmefällen kann ein zusätzlicher Zeitraum von höchstens einem Jahr gewährt werden. Die sich daraus ergebenden Finanzierungsquellen und der entsprechende Status sind ganz unterschiedlich. 
Dissertationen im Rahmen einer Cotutelle (gemeinsam betreutes, binationales Promotionsverfahren) mit einer Hochschuleinrichtung im Ausland und unter Leitung eines zweiten habilitierten Doktorvaters oder einer Doktormutter sind sehr verbreitet.

 

Betreuung der Dissertation

Die Promotionsstudierendem sind den Doctoral Schools oder den Forschungseinheiten direkt zugeordnet. Die Mehrheit der Doktorand*innen wird noch nicht in einem festen Rahmen betreut, da erst 2011 die ersten Doctoral Schools der Universität gegründet wurden, sondern ist ähnlich ausgerichteten Themen zugeordnet. Die Wissenschaftler*innen organisieren regelmäßig Seminare und Workshops zu vielfältigen Themen – völlig unabhängig von Doktorandenprogrammen.

Innerhalb von zwei Monaten nach Einschreibung des Doktoranden/der Doktorandin und auf Vorschlag des Doktorvaters/der Doktormutter – nach Rücksprache mit dem Bewerber/der Bewerberin – wird ein Ausschuss zur Betreuung der Dissertation (CET) ernannt. 
Dieser Ausschuss setzt sich aus drei Personen zusammen, zu denen der Doktorvater bzw. die Doktormutter gehören. Seine Mitglieder sind promoviert und haben die Aufgabe, die Arbeit des Doktoranden oder der Doktorandin zu beaufsichtigen und zu betreuen. Der Ausschuss zur Betreuung der Dissertation und der Doktorand/die Doktorandin setzen sich mindestens einmal pro Jahr zusammen, um gemeinsam die Fortschritte bei der Arbeit des Doktoranden/der Doktorandin zu bewerten. Bei gravierenden Lücken kann der Ausschuss zur Betreuung der Dissertation dem Rektor die Empfehlung aussprechen, die Einschreibung des Bewerbers/der Bewerberin für das folgende akademische Jahr zu verweigern. 

Die Einschreibung zur Promotion

Jeder Bewerber/jede Bewerberin mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss kann die Einschreibung zur Promotion beantragen, wenn er einen Doktorvater oder eine Doktormutter für die Betreuung seiner/ihrer Dissertation gefunden hat.

Das Immatrikulationsverfahren ist vom Status des Doktoranden/der Doktorandin abhängig (siehe unten). Das Bureau des Études Doctorales (BED) ist für alle Verfahren und Fragen zuständig, die mit der Promotion zusammenhängen. Die Einschreibung ist das ganze Jahr über möglich und muss jedes Semester verlängert werden.

Die Zulassungsbedingungen zur Promotion
Der Doktorvater/die Doktormutter überprüft:

  • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des Bewerbers/der Bewerberin gemäß den Bedingungen in Artikel 12 des Gesetzes vom 12. August 2003.
  • die Eignung des Bewerbers/der Bewerberin für die selbstständige Arbeit und wissenschaftliche Forschung.
  • die Zulässigkeit des Promotionsvorhabens.

Über die Zulassung entscheidet der/die Rektor*in auf Vorschlag des Doktorvaters oder der Doktormutter und anhand der oben genannten Kriterien.
 

Die Finanzierung der Promotion

In Luxemburg gibt es unterschiedliche Finanzierungswege für die Promotion. Der Status eines Doktoranden/einer Doktorandin definiert sich über die Finanzierungsart der Promotion und legt seine/ihre Rechte und Pflichten fest. Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt:

Finanzierung durch die Universität Luxemburg:
Der/die Doktorand*in schließt mit der Universität Luxemburg einen auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche ab. Dieser kann um ein Jahr verlängert werden. Er/sie ist an der Universität angestellt und besitzt die mit diesem Status verbundenen Rechte und Verpflichtungen.

Verpflichtungen: Tätigkeiten in Lehre (1 bis 3 Stunden Lehrveranstaltungen pro Woche) und Forschung (diese nimmt über 80 % seiner/ihrer Zeit in Anspruch) unter Leitung eines Professors. 


Finanzierung durch ein AFR Foschungsstipendium (Aide à la Formation Recherche)

Die „Aides à la Formation Recherche" (AFR) sind individuelle Forschungsstipendien, die direkt von den Doktorand*innen bei dem Fonds National de la Recherche (FNR) beantragt werden. Die Förderung erfolgt entweder in Form eines direkt an dem/der Doktorand*in ausgezahlten Stipendiums oder eines Arbeitsvertrags mit der Universität Luxemburg. 

Verpflichtungen: Forschungstätigkeiten (diese Arbeit über 80% seiner/ihrer Zeit in Anspruch) unter Leitung eines/einer Professors/Professorin. Lehrtätigkeiten sind erwünscht.


Drittmittelfinanzierung:
Der/die Doktorand*in wird von einer dritten Organisation „gesponsort", die sein/ihr Forschungsvorhaben im Rahmen eines Vertrags mit der Universität Luxemburg finanziert.

Verpflichtungen: Forschungstätigkeiten (diese nehmen über 90 % seiner/ihrer Zeit in Anspruch) unter Leitung eines/einer Professors/Professorin. 


Selbstfinanzierung:

Bei dieser Variante finanziert sich der/die Doktorand*in selbst. Es besteht keine Vertragsbindung zwischen der Universität Luxemburg und dem/der Doktorand*in.

Verpflichtungen: Forschungstätigkeiten (diese nehmen 100 % seiner/ihrer Zeit in Anspruch) unter Leitung eines/einer Professors/Professorin.

Weiterführende Informationen

Zahlen und Fakten
  • 12 Forschungseinheiten,
  • 2 interdisziplinäre Zentren,
  • 331 Doktorand*innen an der Universität Luxemburg,
  • von denen ein Großteil aus dem Ausland stammt
  • und 54 im Cotutelle-Verfahren betreut werden. (Stand: 31.12.2010)