Deutschland

Das Hochschulsystem in Deutschland

An deutschen Universitäten haben Studierende die Wahl zwischen einem breiten Spektrum akademischer Disziplinen. Insbesondere im fortgeschrittenen Studium wird hierbei viel Wert auf Forschungsorientierung gelegt.

Auch die Technischen Hochschulen und Technischen Universitäten, deren Schwerpunkt in den Natur- und Ingenieurwissenschaften liegt, haben den Status von Universitäten. Den Universitäten gleichgestellt sind außerdem die Pädagogischen Hochschulen und Theologischen Hochschulen. Daneben gibt es in Deutschland Kunst- und Musikhochschulen, welche die Studierenden auf künstlerische Berufe vorbereiten.

Ein stärker anwendungsorientiertes Studium können Studierende an  Fachhochschulen absolvieren, dort vor allem in technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen.

Außerhalb der Hochschule bieten überdies Berufsakademien und Fachschulen tertiäre Abschlüsse an.

Abschlüsse und Struktur der Studiengänge

In Deutschland wird zwischen gestuften (Bachelor und Master) und nicht gestuften Studiengängen (Diplom, Magister Artium, Staatsprüfung) unterschieden.

Nach dem Bachelor-Abschluss kann das Studium mit einem Masterstudiengang fortgesetzt werden, wobei Bachelor-Absolvent*innen auch erst Berufserfahrungen sammeln können, bevor sie an die Universität zurückkehren.

Der Umfang bzw. die Länge der Bachelor- und Masterstudiengänge wird in so genannten ECTS-Punkten angegeben (gemäß des Europäischen Systems zur Akkumulation und Transfer von Kreditpunkten). 30 ECTS-Punkte entsprechen einem Semester.

In Bachelor- und Masterstudiengängen können mehrere Fächer kombiniert werden, insbesondere in den Geisteswissenschaften.

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden die Diplom- und Magisterstudiengänge auf das Bachelor-Master-System umgestellt. In einigen deutschen Bundesländern gilt dies ebenfalls für die Lehramtsausbildung.

Bachelor

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Ab­schluss eines Studiengangs und wird in Deutschland in der Regel bereits nach sechs Se­mestern verliehen (180 ECTS). Vermittelt werden vor allem wissenschaftliche Grundlagen und Methodenkompetenz. Studierende werden aber auch auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet. Der Bachelor wird mit einer schriftlichen Abschlussarbeit abgeschlossen.

Folgende Grade werden auf Bachelorebene verliehen:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Bachelor of Fine Arts (B.F.A.)
  • Bachelor of Music (B.Mus.)
  • Bachelor of Education (B.Ed.) (nur in einigen deutschen Bundesländern)

Master

Der Master ist der zweite Studienabschluss und dauert in Deutschland mindestens ein Jahr (60 ECTS). Die Hochschulen können die Masterstudiengänge stärker anwendungsorientiert oder forschungsorientiert ausrichten. Ein Master wird mit einer schriftlichen Abschlussarbeit und folgenden Graden abgeschlossen:

  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Master of Fine Arts (M.F.A.)
  • Master of Music (M.Mus.)
  • Master of Education (M.Ed.) (nur in einigen deutschen Bundesländern)

Neben den konsekutiven Masterstudiengängen, die inhaltlich auf den vorausgegangenen Bachelorstudiengang aufbauen, gibt es weiterqualifizierende Masterstudiengänge, deren Abschlüsse andere Bezeichnungen haben können (z.B. MBA). Sie setzen eine Phase der Berufstätigkeit voraus.

Nicht gestufte Studiengänge: Diplom, Magister, Staatsprüfung

Die Regelstudienzeit an Universitäten beträgt bei den meisten nicht gestuften Studiengängen acht bis zehn Semester, im Fach Medizin jedoch mehr als sechs Jahre.

Die Studiengänge in den Bereichen Jura, Medizin, Pharmazie und Lehramt, die mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, sind dieser Kategorie zuzuordnen; ebenso die Diplom-Studiengänge (vor allem in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften sowie in einigen Fällen in den Sozialwissenschaften) und Magister-Studiengänge (hauptsächlich in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften).

Die Diplom- und Magisterstudiengänge laufen derzeit jedoch zugunsten der gestuften Studiengänge aus (siehe oben).

Promotion

Eine Promotion ist prinzipiell an sämtlichen deutschen Universitäten möglich. Die Voraussetzung hierfür ist ein Masterabschluss, ein Magisterabschluss, ein Diplom, eine Staatsprüfung oder ein äquivalenter ausländischer Abschluss. Besonders qualifizierte Absolvent*innen eines Bachelorstudiengangs oder Diplomstudiengangs (an einer Fachhochschule) können in Einzelfällen zur Promotion zugelassen werden. Die Zulassung wird von den Universitäten geregelt. Zu beachten ist außerdem, dass jedes Promotionsprojekt von einem/einer Dozierenden als Betreuer*in angenommen werden muss.

Benotungsskala

Die deutsche Benotungsskala umfasst in der Regel fünf Stufen:

  • „Sehr gut“ (1)
  • „Gut“ (2)
  • „Befriedigend“ (3)
  • „Ausreichend“ (4)
  • „Nicht ausreichend“ (5)

Zum Bestehen muss mindestens die Note „Ausreichend“ (4) erreicht werden. Die Notenbezeichnungen können für den Doktorgrad abweichen.

Auch die ECTS-Benotungsskala wird in Deutschland verwendet:

  • A (die besten 10 %)
  • B (die nächsten 25 %)
  • C (die nächsten 30 %)
  • D (die nächsten 25 %)
  • E (die nächsten 10 %)

Hochschulzugang

Um zu einem Studium zugelassen zu werden, benötigen Bewerber*innen aus Deutschland in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), welche nach 12 bis 13 Schuljahren erworben wird.

Bewerber*innen aus dem Ausland müssen ein vergleichbares Qualifikationsniveau nachweisen.

 

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