Mobilitätsfonds der Universität Lüttich

Was ist der UniGR-Mobilitätsfonds? Für welche Zwecke kann ich Fahrtkostenzuschüsse erhalten? 

Seit Beginn des Studienjahres 2011-2012 werden die Reisekosten für Studierende und Doktorand*innen der Université de Liège, die zu Partneruniversitäten des UniGR-Verbunds reisen, aus einem Mobilitätsfonds finanziert.

 

Bedingung für die Gewährung von Zuschüssen

  • Studierendengruppen: Auf Antrag der Fakultätssekretariate, der Professor*innen oder der Doktorandenschulen kann ein finanzieller Zuschuss für die Reisekosten einer Studierendengruppe (einschließlich internationaler Studierender) zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen und/oder pädagogischen Veranstaltung (Kolloquium, Konferenz, Sommeruniversität, Seminar usw.) an einer UniGR-Universität gewährt werden.
  • Doktorand*innen: Auf Antrag der Professor*innen kann ein finanzieller Zuschuss für die Reisekosten einer Studierendengruppe (einschließlich internationaler Studierender) zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen und/oder pädagogischen Veranstaltung (Kolloquium, Konferenz, Sommeruniversität, Seminar usw.) an einer UniGR-Universität gewährt werden.

Antragsstellung

Bitte wenden Sie sich zur Übernahme Ihrer Reisekosten an den „Service des Relations internationales“ unter der Telefonnummer +32 (0)4 366 58 59.