Mobilitätsfonds der Université de Lorraine

Was ist der UniGR-Mobilitätsfonds? Für welche Zwecke kann ich Fahrtkostenzuschüsse erhalten?

Über den Mobilitätsfonds werden Kurzaufenthalte von Studierenden und Doktorand*innen der Université de Lorraine an den Partneruniversitäten des Verbunds „Universität der Großregion“ gefördert. Förderfähig sind die folgenden Aufenthalte:  

  • Besuch einer Unterrichtseinheit (z. B. einer Vorlesungsreihe) beziehungsweise eines Moduls an einer Partneruniversität mit oder ohne Erwerb eines Leistungsnachweises
  • Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung (z. B. Kolloquium, Konferenz oder Sommerakademie) an einer Partneruniversität
  • Ausleihe von Medien in der Bibliothek einer Partneruniversität

Ausschlusskriterien

  • Erasmusstudierende (Incoming) und andere Studierende mit Austauschvereinbarung
  • Nutznießer eines Stipendiums (der Region oder einer anderen Einrichtung) und Stipendiumsberechtigte

Wenn Sie in einem grenzüberschreitenden Studiengang eingeschrieben sind und dessen Mobilität Teil des Ausbildungsprogramms ist und / oder wenn Sie außerhalb der Großregion einen Erasmus-Aufenthalt durchgeführt oder ein Stipendium (der Region oder einer anderen Einrichtung) erhalten haben, sind Sie berechtigt, den Mobilitätsfonds zu nutzen, erhalten jedoch keine Priorität.

Antragsverfahren

Einzelheiten zum Mobilitätsfonds und zum Antragsverfahren zum Download (auf Französisch).

Das Antragsformular für die Nutzung des eigenen PKW hier zum Download (auf Französisch).

Dokumente, welche nach Beendigung des Aufenthalts einzureichen sind:

Teilnahmebestätigung zum Download (auf Französisch)

Achtung: Die Einreichung einer Kandidatur bedeutet keine automatische Annahme. Die Bewertung der Kandidaturen wird im Rahmen der verfügbaren Finanzmitteln durchgeführt.

Ansprechpartner