Mobilitätsfonds

Fahrten zwischen den Partneruniversitäten müssen nicht teuer sein: Als Student*in oder Doktorand*in können Sie an den meisten UniGR-Partneruniversitäten Fahrtkostenzuschüsse aus einem Mobilitätsfonds erhalten.

Die Universitäten in Lüttich, Lothringen, Luxemburg und des Saarlandes haben Mobilitätsfonds eingerichtet, um mobile Studierende und Doktorand*innen finanziell zu entlasten. Über die Mobilitätsfonds werden Aufenthalte an den Partneruniversitäten zu Studien- oder Forschungszwecken gefördert, z. B. der Besuch von Lehrveranstaltungen und Konferenzen.

Anträge auf Fahrtkostenrückerstattungen können Sie an Ihrer Heimatuniversität gemäß den geltenden Regelungen einreichen. Wenn Sie aus anderer Quelle bereits finanzielle Unterstützung für Ihren Aufenthalt an der betroffenen Partneruniversität beziehen, sind Sie jedoch von der Förderung ausgeschlossen. An den rheinland-pfälzischen Universitäten ist die Einrichtung von Mobilitätsfonds derzeit aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

  • Mobilitätsfonds der Universität Lüttich: Information
  • Mobilitätsfonds der Université de Lorraine: Information
  • Mobilitätsfonds der Universität Luxemburg: Information
  • Mobilitätsfonds der Universität des Saarlandes: Information