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  1. UniGR-Ausschreibung zur Förderung von grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Veranstaltungen läuft bis 27. September 2019

    Communiqué

    Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter und lädt hiermit zur Einreichung von Anträgen bis zum 27. September 2019 ein. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren. Das Organisationsteam sollte sich im Idealfall aus mind. drei UniGR-Partneruniversitäten aus zwei Ländern zusammensetzen.

  2. Praxistag 2 – Master in Border Studies

    Foto 2. Praxistag MABS
    Seminar

    Am 4. September 2019 fand der zweite Praxistag im Rahmen der UniGR-Gastprofessur Border Studies in Esch-Belval statt, der gemeinsam von Astrid Fellner (Universität des Saarlandes) und Christian Wille (Universität Luxemburg) organisiert wurde. Teilnehmer*innen waren Masterstudierende aus der Großregion.

  3. YMSGR-Treffen 2019 in Lüttich

    YMSGR Logo
    Promovierendenausbildung

    Das Symposium Junger Mathematiker_innen der Großregion (YMSGR) ist ein freundschaftliches und anregendes Treffen von Promovierenden und jungen Forscher_innen der Universitäten in der Großregion. Die diesjährige Ausgabe findet am 23. und 24. September 2019 an der Universität Lüttich (Belgien) statt.

    Anlage(n): 
  4. IVY-Freiwillige_r gesucht

    Communiqué

    Freiwillige_r gesucht! Der Eurodistrict SaarMoselle und die UniGR suchen gemeinsam eine_n Freiwillige_n (18 bis 30 Jahre) im Rahmen des Interreg Volunteer Youth (IVY)-Programms für 6 Monate ab August 2019.

  5. Projektaufruf : Koooperationsfonds der Großregion 2019

    Communiqué

    Der Kooperationsfonds der Großregion wird durch das Gipfelsekretariat der Großregion betreut. Sein Ziel ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur Großregion durch die finanzielle Unterstützung von bürgernahen grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten in der Großregion zu stärken. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt mind. 500€ und max. 2000€. Nicht zugelassen werden Projekte, die bereits eine Förderung über den Interreg-Mikroprojektefonds erhalten.

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