Projektaufruf : Koooperationsfonds der Großregion 2019

Der Kooperationsfonds der Großregion wird durch das Gipfelsekretariat der Großregion betreut. Sein Ziel ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur Großregion durch die finanzielle Unterstützung von bürgernahen grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten in der Großregion zu stärken. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt mind. 500€ und max. 2000€. Nicht zugelassen werden Projekte, die bereits eine Förderung über den Interreg-Mikroprojektefonds erhalten.


Projektantragstellung und -genehmigung

Anträge können das ganze Jahr über beim Gipfelsekretariat der Großregion eingereicht werden:

Gipfelsekretariat der Großregion
Haus der Großregion
11, bd JF Kennedy
L-4170 Esch-sur-Alzette

Die vollständigen Unterlagen müssen dem Gipfelsekretariat mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.

Das Gipfelsekretariat der Großregion wird den Projektträgern eine Eingangsbestätigung zusenden und sie spätestens acht Wochen nach Eingang des Antrags über die Entscheidung informieren.

Mehr Informationen: hier