Was ist der UniGR-Mobilitätsfonds? Für welche Zwecke kann ich Fahrtkostenzuschüsse erhalten?
Über den Mobilitätsfonds werden Kurzaufenthalte von Studierenden und Doktorand*innen der Universität Luxemburg an den Partneruniversitäten des Verbunds „Universität der Großregion“ gefördert. Förderfähig sind die folgenden Aufenthalte:
- Besuch von Lehrveranstaltungen
- Teilnahme an Konferenzen, Sommerschulen oder ähnlichen Veranstaltungen, die von einer UniGR-Partneruniversität oder im Rahmen der „Universität der Großregion“ organisiert werden
- Besuch der Universitätsbibliotheken
- Nutzung von Forschungsgroßgeräten
- Treffen mit dem*der Betreuer*in einer Abschlussarbeit
Als Doktorand*in können Sie darüber hinaus Fahrtkostenzuschüsse für die folgenden Zwecke beantragen:
- Teilnahme an einem Seminar, einer Konferenz, einem Workshop oder einer Weiterbildung
- Treffen mit dem*der Betreuer*in bzw. Doktorvater oder -mutter im Rahmen eines gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens („Co-tutelle“).
In welcher Höhe bekomme ich Fahrtkostenzuschüsse gezahlt?
Die Höhe des Zuschusses, welcher in Form einer Pauschale gezahlt wird, ist vom Zielort abhängig:
- Luxemburg – Kaiserslautern: 49 EUR
- Luxemburg – Lüttich / Arlon: 24,20 EUR / 12,20 EUR
- Luxemburg – Metz: 24,10 EUR
- Luxemburg – Nancy: 31 EUR
- Luxemburg – Saarbrücken (& Homburg): 23 EUR (& 29,50 EUR)
- Luxemburg – Trier: 15,20 EUR
Der Höchstbetrag der Zuschüsse beläuft sich auf 450 Euro pro Student*in pro Semester.
Ausschlusskriterien
Antragsverfahren
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung (0,04 MB-Word-EN)
- Einverständnis der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. des/der Dozierenden (z. B. UniGR Learning Agreement 2,06 MB-PDF-EN)
Hinweis: Bei wiederkehrenden Fahrten (z. B. Besuch von Vorlesungen oder regelmäßigen Treffen mit einem*r Betreuer*in) müssen Sie lediglich ein einziges Antragsformular ausfüllen.
Nach dem Aufenthalt sollten Sie die folgenden Dokumente nachreichen:
- Mobilitäts- und Anwesenheitsbescheinigung (0,06 MB-Word-EN) (für jeden Tag des Aufenthalts)
Der Fahrtkostenzuschuss wird Ihnen auf Grundlage der „Déclaration de frais / Declaration of expenses“ überwiesen, welche wir Sie bitten werden nach Beendigung des Aufenthalts einzureichen. Bei wiederkehrenden Fahrten wird der Zuschuss am Semesterende ausgezahlt.
Die Antragsformulare bitte per Post an folgende Adresse senden:
Université du Luxembourg
Campus Belval
Maison du Savoir
UniGR
2, Avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette