Die vorliegenden Informationen richten sich an Studierende der Partneruniversitäten des Netzwerks „Universität der Großregion“ (UniGR), die sich für ein grenzüberschreitendes Studium an der Universität Trier interessieren.
Die Universität Trier bietet den Studierenden der UniGR-Partneruniversitäten im Rahmen des UniGR-Studierendenstatus zwei verschiedene Möglichkeiten eines grenzüberschreitenden Studiums an:
Der im Rahmen des Netzwerks UniGR eingerichtete Studierendenstatus erlaubt den Studierenden der Partneruniversitäten die kostenfreie Einschreibung an der Universität Trier und ermöglicht ihnen dadurch den Zugang zum Lehrangebot der Universität Trier. Im Rahmen der Einschreibung über den UniGR-Studierendenstatus können Prüfungen und Studienleistungen erbracht und – nach vorheriger Absprache – an der Heimatuniversität auch anerkannt werden. Die Gültigkeit des Studierendenstatus beginnt nach der erfolgreichen Einschreibung an der Universität Trier (bzw. nach Erhalt des Studienausweises der Universität Trier) mit Semesterbeginn und endet mit der Exmatrikulation bzw. bei Ablauf des Semesters bei nicht erfolgter fristgerechter Rückmeldung.
Der Leitfaden der Universität Trier gibt Aufschluss über weitere Einzelheiten.
Hinweis: Der UniGR-Studierendenstatus beinhaltet jedoch keine Garantie auf einen Platz in den Lehrveranstaltungen, die ggf. auf eine bestimmte Teilnehmeranzahl beschränkt sein können.
Die Einschreibung (Immatrikulation) für Studierende der UniGR-Partneruniversitäten an der Universität Trier erfolgt mittels des Dokuments Antrag auf Immatrikulation.
Für eine erfolgreiche Einschreibung an der Universität Trier werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
Für ein Studium im Rahmen des Netzwerks UniGR sind die Einschreibefristen der Universität Trier für zulassungsfreie Fächer analog anzuwenden. Für das Wintersemester endet die Einschreibefrist in der Regel Anfang September, für das Sommersemester ca. Anfang März.
Die für das jeweilige Semester geltende konkrete Frist ist der Webseite der Universitäten Trier zu entnehmen.
Dort erfahren Sie auch weitere wichtige Termine – wie beispielsweise Beginn der Lehrveranstaltungszeit, Ferien, Feiertage etc.
Studierende der UniGR-Partneruniversitäten zahlen weder Einschreibe- noch Studiengebühren. Einzig bei der Aushändigung des Studienausweises der Universität Trier, der sogenannten TUNIKA, fällt eine einmalige Kartengebühr von 10,- € an.
Universität Trier
UniGR-Projektteam / Abt. II
Campus I, Raum V 32
E-Mail: unigr(at)uni-trier.de