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uni-gr.eu » Studieren » Hochschulsysteme » Belgien/franz. Gemeinschaft
Studentin mit Laptop in einem Hörsaal der Universität Lüttich
Foto: Uwe Bellhäuser

Das Hochschulwesen in Belgien

Im französischsprachigen Teil Belgiens können sich Studierende für kurze oder lange Ausbildungszeiten entscheiden.
Diese Ausbildungen werden in verschiedenen Einrichtungen angeboten, die entsprechend ihrem Lehrangebot eingeordnet werden in:


  • universitäre Ausbildungseinrichtungen oder
  • außeruniversitäre Ausbildungseinrichtungen.



Universitäre Ausbildung

An den universitären Einrichtungen der französischen Gemeinschaft Belgiens studieren mehr als 60.000 Studentinnen und Studenten. Sie sind daher in dreifacher Hinsicht gefordert: Lehre, Forschung und Dienstleistungen für die Gemeinschaft. Im Rahmen dieses Ansatzes bieten die Universitäten ihren Studierenden insbesondere Folgendes:


  • eine solide Ausbildung, die eine Anpassung an die für unsere Gesellschaft charakteristischen Veränderungen und Innovationsprozesse ermöglicht
  • eine Einführung in die wissenschaftliche Forschung und stets aktuelles Know-how
  • die Erfahrung in einer offenen und interdisziplinären Kultur, die das Bewusstsein schärft für Entdeckungen und für den Sinn einer sozialen Verantwortlichkeit und eines Beitrags zum allgemeinen Wohlergehen.


Das Universitätsstudium in der französischen Gemeinschaft gliedert sich in drei Phasen.

Die Erstausbildung ist dabei in zwei Phasen unterteilt:

  • eine 1. Übergangsphase, bestehend aus 180 ECTS, die üblicherweise 3 Studienjahre dauert und bei erfolgreichem Abschluss den Erwerb des akademischen Grads „Bachelor“ bedeutet.
  • eine 2. Spezialisierungsphase, bestehend aus 120 ECTS, die üblicherweise 2 Studienjahre dauert und bei erfolgreichem Abschluss den Erwerb des akademischen Grads „Master“ bedeutet.


Die universitäre Erstausbildung dauert demzufolge im Normalfall in allen Fachrichtungen 5 Jahre. Davon ausgenommen sind Kinesiotherapie, Medizin und Veterinärmedizin.

Das Studium der 3. Phase, das den Master-Abschluss voraussetzt, führt nach Verteidigung der Dissertation zum Erwerb des Doktortitels.


Außeruniversitäre Ausbildung

Sie wird in 25 Hochschulen und 17 Kunsthochschulen angeboten.
An den Hochschulen werden hauptsächlich Kurzzeitstudiengänge (3 Jahre) und ein paar Langzeitstudiengänge (5 Jahre) angeboten. Für das Studium stehen acht Bereiche zur Auswahl: Agrarwissenschaft, angewandte Kunst, Wirtschaft, medizinische Hilfsberufe, Pädagogik, Soziales, Technik, Übersetzen und Dolmetschen. Die Kurzzeitstudiengänge bestehen nur aus einer Phase, die mit dem akademischen Grad „Bachelor“ abgeschlossen wird. Sie sind sowohl praxisnah als auch wissenschaftlich ausgerichtet und führen häufig direkt zu der Berechtigung, einen bestimmten Beruf auszuüben.

Die Kunsthochschulen bieten ebenfalls Kurz- und Langzeitstudiengänge an. Diese Schulen bilden im gesamten künstlerischen Spektrum in vier Studienbereichen aus: bildende und visuelle Künste sowie Kunst im Raum; Musik, Theater und Sprechkunst; darstellende Künste, Sende- und Kommunikationstechnik.

Die Langzeitstudiengänge untergliedern sich in zwei Phasen: den Bachelor (180 ECTS) und den Master (im Allgemeinen 120 ECTS – siehe unten). Hierbei handelt es sich vor allem um universitäre Ausbildungen. Im Gegensatz zu den Kurzzeitstudiengängen schließen die Langzeitstudiengänge nicht mit der Berechtigung zur Berufsausübung ab.


Abschlüsse und Aufbau der Universitätsstudiengänge

Der Bachelor

Der Bachelor stellt die 1. Basisstufe dar und umfasst 180 ECTS (3 Jahre). In der französischen Gemeinschaft Belgiens werden die universitären Bachelor-Abschlüsse als „Übergangs-Bachelor“ bezeichnet: Sie schließen nämlich nicht mit der Berechtigung zur Berufsausübung ab, sondern ermöglichen den Zugang zum Master-Studium. Demzufolge ist der Abschluss nach diesen 3 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nicht verwertbar.

Der Master

Der Master ist die zweite Basisstufe. Es gibt Master-Abschlüsse mit 60 ECTS (1 Jahr), hauptsächlich jedoch Master mit 120 ECTS (2 Jahre), aber auch einen Master mit 180 ECTS (3 Jahre) in Veterinärmedizin und einen Master mit 240 ECTS (4 Jahre) in Medizin.

Master „60“ oder „120“?

Master „60“
In einigen Studiengängen kann man zwischen einer 1- oder 2-jährigen Ausbildung wählen. Der Master „60“ ist zwar auf dem Arbeitsmarkt anerkannt, beinhaltet jedoch eine allgemeine Ausbildung und entspricht nicht dem europäischen Modell. Darüber hinaus bietet er nicht die gleichen Möglichkeiten wie der Master „120“.

Master „120“
Dieser Master bietet ein flexibles Programm, das sich Ihren beruflichen Vorstellungen entsprechend den Wahlpflichtfächern, Modulen und insbesondere der gewählten Ausrichtung (30 von 120 ECTS) anpasst.
Die didaktische Ausrichtung (finalité didactique) umfasst die pädagogische Ausbildung, die auf den Lehrberuf in der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorbereitet. Diese pädagogische Ausbildung ist nur in der französischen Gemeinschaft Belgiens anerkannt.
Die vertiefende Ausrichtung (finalité approfondie) dient der Vorbereitung auf die wissenschaftliche Forschung. Sie umfasst sowohl gründliche Ausbildungen in einer besonderen Fachrichtung als auch eine allgemeine Ausbildung zum Forscherberuf. Achtung! Auch wenn der Absolvent mit dieser Ausrichtung nicht spezialisiert ist, so beinhaltet sie doch zahlreiche wichtige Wahlpflichtfächer.
Die spezialisierte Ausrichtung (finalité spécialisée) bereitet auf eine berufliche Spezialisierung in einem besonderen Fachbereich vor, auf den sich das Studium bezieht. Sie kann ebenfalls viele verschiedene Wahlpflichtfächer umfassen.

Der Master 120 ermöglicht außerdem den Zugang zu ergänzenden Master-Studiengängen und zur Promotion. Der Spezialisierungsmaster nach europäischem Standard ebnet dank verschiedenster Austauschprogramme und Auslandsaufenthalte schließlich den Weg zu einer internationalen Karriere.

Der ergänzende Master

Für den Zugang zu bestimmten Berufen oder für eine weitere Spezialisierung in einem sehr spezifischen Studienbereich müssen Sie Ihre Ausbildung in der 2. Phase mit einem ergänzenden Master (mindestens 60 ECTS) fortsetzen.
Beispiele hierfür: verschiedene medizinische Spezialisierungen, Europäisches Recht, Notariat, Städtebau und Raumordnung, Risikomanagement und Wohlergehen am Arbeitsplatz, Verwaltung von Finanzrisiken, Nanotechnologie usw.


Die Promotion

Die Promotion, die 3. Phase der universitären Ausbildung, wird mit dem akademischen Grad Doktor (docteur) abgeschlossen. Zugangsvoraussetzung ist ein mindestens 300 ECTS umfassendes Bachelor- und Masterstudium. Die Promotion dient hauptsächlich der Anfertigung und Verteidigung einer Dissertation.
Sie beinhaltet eine Doktorenausbildung mit 60 ECTS, die mit einem Zertifikat über die Forschungsausbildung abschließt. Diese Ausbildung ist mit besonderen Kompetenzen von Forschungsteams verknüpft und bescheinigt den Inhabern des Doktortitels eine hohe wissenschaftliche und berufliche Qualifikation.


Die Bewertungsskala

Im Hinblick auf die Beratung erfolgt die Bewertung des jeweiligen Lehrfachs in Form einer Note zwischen 0 und 20. Die Bestehensgrenze liegt bei 10/20.



Numerische Skala

Qualitative Skala

< 8

Ungenügend

8 bis < 10

Mangelhaft

10 bis < 12

Ausreichend (bestanden)

12 bis < 14

Befriedigend

14 bis < 16

Gut

16 bis < 18

Sehr gut

18 und höher

Ausgezeichnet

Die Studienprogramme sind in ECTS dargestellt. Diese Punkte entsprechen der Arbeitslast, die Sie im Rahmen eines Studienprogramms für ein Lehrfach aufwenden müssen. Der Leistungspunkt berücksichtigt die Kursstunden, aber auch Übungen, Seminare, Versuche, Praktika, Projektarbeiten, Forschungen und Exkursionen usw.

1 Leistungspunkt entspricht 24 Arbeitsstunden. 1 akademisches Jahr ergibt 60 ECTS.

 

 

Der Hochschulzugang

 

Für den Hochschulzugang benötigt der Student/die Studentin:

 

  • ein ordnungsgemäß datiertes, unterzeichnetes und gesiegeltes Zeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts, das von einer belgischen Schule ausgestellt wurde, oder eine datierte und unterzeichnete vorläufige Bescheinigung mit dem Schulsiegel oder einen Befähigungsnachweis für den Hochschulzugang.
  • oder eine Bescheinigung über eine bestandene Zulassungsprüfung der Universität.

Weitere Informationen

Studienberatung der Universität Lüttich

 

 

Kontakte

 

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