Nachdem man sich für eine Universität und einen Studiengang entschieden hat, steht die Bewerbung bei den zuständigen Stellen an. Die Verfahren, die einzureichenden Nachweise und die Fristen unterscheiden sich je nach Universität bzw. Studiengang. Man sollte sich daher unbedingt bei der jeweiligen Universität informieren.
Bewerbung
Die Bewerbungs- und Einschreibeverfahren hängen von Ihrer Nationalität oder dem Land ab, in dem Sie zuvor studiert haben. Das gilt auch für die Großregion! Ebenso sind die administrativen Abläufe in jeder Universität anders. Über die Links in der rechten Spalte erhalten Sie ausführlichere Informationen.
Einschreibung
Wurde Ihre Bewerbung angenommen, müssen Sie sich einschreiben. Nachdem Sie die Einschreibegebühr bezahlt haben, erhalten Sie einen Studierendenausweis, mit dem Sie Zugang zu den Dienstleistungen der entsprechenden Universität erhalten (Bibliothek(en), Mensa usw.) und an den jeweiligen Prüfungen Ihres Studiengangs teilnehmen dürfen.
Hinweis: Die mit dem Studierendenausweis verbundenen Rechte unterscheiden sich in den einzelnen Universitäten, selbst bei grenzüberschreitenden Studiengängen. Eines der Ziele des Projekts ist es allerdings, dass jeder Student einer „Universität der Großregion“ an einer anderen Partneruniversität dieselben Rechte und Dienste beziehen kann, die die übrigen Studenten dieser Universität normalerweise auch erhalten.
Rückmeldung
Achten Sie darauf, dass die Einschreibung nur für einen befristeten Zeitraum gültig ist, der je nach Universität ein Semester oder ein Jahr lang sein kann. Sie sollten also an die mit der vorgeschriebenen Rückmeldung verbundenen Fristen und an die entsprechenden Gebühren denken.
Universität des Saarlandes:
Universität Lüttich:
Informationen zur Einschreibung
Universität Luxemburg:
Die Universitäten Lothringens
Universität Paul Verlaine - Metz:
Universität Henri Poincaré - Nancy:
Universität Nancy 2:
INPL Nancy:
TU Kaiserslautern:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Informationen für Studierende aus der EU
Informationen für Studierende außerhalb der EU