Die Doktorandenausbildung in Frankreich wurde 2006 grundlegend modernisiert. Alle Master-Absolventen und -Absolventinenn können sich für die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang bewerben. Im Allgemeinen dauert die Ausbildung drei Jahre und führt zum Erwerb des Doktortitels.
Die Doktorandenausbildung findet innerhalb eines Forschungsteams oder einer Forschungseinheit, die zu einem Graduiertenkolleg gehören, unter der Aufsicht und Verantwortung eines Doktorvaters statt. Die Graduiertenkollegs koordinieren die Forschungsteams einer oder mehrerer Hochschuleinrichtungen zu bestimmten wissenschaftlichen Themen. Diese Kollegs unterstützen die Ausbildung und den Werdegang der Doktorandinnen und Doktoranden, bieten ihnen dazu einen erstklassigen wissenschaftlichen Rahmen und bereiten mit ihrer Offenheit gegenüber der Industrie auf die Eingliederung in das Berufsleben vor (Studium, Lehre, Seminare und Praktika).
Sie organisieren und koordinieren die Doktorandenausbildung und sichern die Umsetzung zusammenhängender wissenschaftlicher Projekte.
Andere Einrichtungen können hierzu koakkreditiert oder als Partner hinzugezogen werden. Mit der Koakkreditierung darf die entsprechende Einrichtung eigenständig Doktorandinnen und Doktoranden ausbilden. Die Partnereinrichtung darf Promotionen nur gemeinsam mit der Trägereinrichtung der Graduiertenkollegs anbieten und durchführen.
Der Zulassungsantrag und die Einschreibung zu einer Promotion erfolgen an der Universität. Dazu müssen Sie:
Bitte beachten Sie, dass die Finanzierung der Doktorandenausbildung zumeist für die Zulassung an einem Graduiertenkolleg vorausgesetzt wird.
Hauptansprechpartner zur Orientierung des künftigen Doktoranden hinsichtlich seiner Finanzierung sowie zu deren Umsetzung ist das Graduiertenkolleg. Seit April 2009 ersetzt der Doktorandenvertrag die früheren Forschungsbeihilfen. Der Doktorandenvertrag ist ein Vertrag, der allen Promotionsstudierenen offensteht, über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen wird und soziale Absicherung sowie eine Vergütung zu einem garantierten Mindesteinkommen (1.985 Euro brutto) bietet. Für alle Forschungs- und Hochschuleinrichtungen ist er identisch und fällt in das Ressort des Graduiertenkollegs, das die entsprechende Anstellung organisiert.
Somit beinhaltet der Doktorandenvertrag die gleiche soziale Absicherung wie ein echter, öffentlich-rechtlicher Arbeitsvertrag und stärkt die Bedeutung der während der Promotion in der Forschung gesammelten Berufserfahrung.
=>Abgesehen von den Doktorandenverträgen, die von den Einrichtungen abgeschlossen werden, gibt es viele weitere Finanzierungsstrukturen: bilaterale Modelle und Stipendien des französischen Außenministeriums, Arbeitsverträge über Forschungskredite von Labors, Kofinanzierung durch Gebietskörperschaften, CIFRE-Abkommen (mit Unternehmen) sowie Stipendien vom Staat oder der Heimateinrichtung.
Zahlen und Fakten