UniGR-Mobilitätsfonds
Fahrten zwischen den Partneruniversitäten müssen nicht teuer sein: Studierende und Doktorand/inn/en der meisten UniGR-Universitäten können Fahrtkostenzuschüsse über einen Mobilitätsfonds erhalten.
Die Universitäten in Lüttich, Lothringen, Luxemburg und Saarbrücken haben Mobilitätsfonds eingerichtet, um mobile Studierende und Doktorand/inn/en finanziell zu entlasten.
Über die Mobilitätsfonds werden Aufenthalte an den Partneruniversitäten zu Studien- oder Forschungszwecken gefördert, z. B. der Besuch von Lehrveranstaltungen und Konferenzen.
Studierende und Doktorand/inn/en, welche aus anderer Quelle bereits finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt an der betroffenen Partneruniversität beziehen, sind ausgeschlossen.
Die Einführung der Mobilitätsfonds geht auf eine Forderung des UniGR-Studierendenbeirats zurück.
Anträge auf Fahrtkostenrückerstattungen sollten an der Heimatuniversität gemäß den geltenden Regelungen eingereicht werden.
An den rheinland-pfälzischen Universitäten ist die Einrichtung derzeit aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
