Ab dem Wintersemester 2011/2012 können sich Studierende und Doktoranden der Universität des Saarlandes aus dem eigens hierfür eingerichteten Mobilitätsfonds ihre Fahrtkosten für Kurzaufenthalte an den Partneruniversitäten erstatten lassen.
!NEU! Bei Reisen nach Lüttich und bei mehrtägigen Veranstaltungen an den anderen UniGR-Universitäten werden nun auch Übernachtungskosten erstattet!
Bei wiederkehrenden Fahrten (z. B. dem Besuch einer Vorlesungsreihe) sollten der Antrag auf Fahrtkostenerstattung und eine Bestätigung der Einschreibung bzw. Anmeldung im Vorfeld eingereicht werden:
Nach dem Aufenthalt sollten die folgenden Dokumente sowie Fahrscheine nachgereicht werden:
Dozentinnen und Dozenten können Sammelanträge für ihre Studierenden stellen (z. B. für den Besuch einer Blockvorlesung an einer Partneruniversität). Auch diese sollten im Vorfeld gestellt werden. Nach dem Aufenthalt sollten die Fahrscheine und Namen der TeilnehmerInnen nachgereicht werden.
Bei einmaligen Fahrten an die Partneruniversität sollten der Antrag auf Fahrtkostenerstattung nach Beendigung des Aufenthalts zusammen mit Fahrscheinen und einer Mobilitätsbescheinigung eingereicht werden:
Einzelheiten zu der Höhe der Zuschüsse, Rückerstattungsmodalitäten und Ansprechpartner können Sie den Mobilitätsfonds FAQs entnehmen.
Carola Hodyas
Universität des Saarlandes
Präsidialbüro, Gebäude A 2 3, R 0.08
D - 66123 Saarbrücken
Tel. : +49 (0)681/302-5039
E-mail: c.hodyas(at)ugr.uni-saarland.de